SEITE: 315 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & KfW-Energie-Effizienz-Experte

Was ändert sich 2013 für Bestands Kunden?

09.05.2024 21:26 Uhr von Jürgen Weidenfeld

 

Die Kundinnen und Kunden, welche die bestehende Geschäftsbeziehung nutzen und für die ich künftig nicht nur die hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten sondern weiterhin auch die freien
Tätigkeiten (Tätigkeiten nach Feuerstättenbescheid) erledige, ändert sich nichts.Ich kümmere mich, wie von Ihnen gewohnt, um die Einhaltung aller Fristen und die vom Gesetzgeber Ihnen übertragende Verantwortung.
Außerdem erledigen wir weiterhin die bürokratischen Formalitäten für Sie.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jürgen Weidenfeld

 

 

Für Kunden mit dem Wunsch ihren Schornsteinfeger zu wechseln.

09.05.2024 21:26 Uhr von Jürgen Weidenfeld

 

KUNDENINFORMATION Fristablauf

Wesentliche Neugestaltungen sind die Lockerung des Kehrmonopols und die Übertragung

der Verantwortung und Haftung der Durchführung der Tätigkeiten nach Kehr- und

Überprüfungsordnung und nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

(1.BImSchV).

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen zu kontrollieren.

Bei Fristüberschreitungen ist er gezwungen, die zuständige Verwaltungsbehörde zu informieren.

Das Verfahren sieht dann einen kostenpflichtigen Zweitbescheid vor.

Entstehende Zusatzkosten werden an Sie weitergegeben.

Bisher lag die Verantwortung für die an Feuerstätten und Abgasanlagen notwendigen Arbeiten

bei mir als Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Deshalb habe ich

sämtliche vom Gesetzgeber geforderten Arbeiten um die Feuerstätten und Abgasanlagen

unaufgefordert fristgerecht durchgeführt. Nach dem neuen Gesetz wird diese Verantwortung

auf Sie als Hausbesitzer übertragen. Sie sind nun verpflichtet, eigenständig alle

erforderlichen Arbeiten termingemäß durchführen zu lassen. Sie können damit ab 2013

selbstverständlich mich als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger aber auch jeden

anderen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen.

Damit auch in Zukunft die Sicherheit gewährleistet bleibt, hat der Gesetzgeber für die

hoheitlichen Aufgaben wie Brandschutz und die Abnahme von Feuerungsanlagen sowie

für alle Haushalte zuständig und führen zweimal innerhalb von sieben Jahren eine Feuerstättenschau durch.

Um Sie in die Lage zu versetzen alle Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen, erhalten

Sie die erforderlichen Terminvorgaben mit dem Feuerstättenbescheid. Dieser gebührenpflichtige

Bescheid wird in Kombination mit der Durchführung der Feuerstättenschau oder

einer baurechtlichen Abnahme ausgestellt. Zum Nachweis, dass Sie die erforderlichen

Tätigkeiten von einem anderen zugelassenen Schornsteinfeger fristgerecht haben durchführen

lassen, haben Sie ein Formblatt zu führen, welches Sie mir entsprechend den

Terminvorgaben zusenden müssen.

Wir wünschen uns eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Für eventuelle

Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jürgen Weidenfeld